Umsetzung mit T3Macher

Government Site Builder mit TYPO3

Wir bringen öffentliche Websites sicher und zukunftsfähig ins Netz – mit dem Government Site Builder v11 auf Basis von TYPO3. 

Ob Bundesbehörde, Landesverwaltung oder öffentliche Einrichtung – wer heute digitale Services anbieten will, braucht eine Website, die barrierefrei, performant und rechtssicher ist. Genau hier kommt der Government Site Builder v11 ins Spiel. Und mit uns – dem Team von t3 Macher – haben Sie den richtigen Partner, um damit mehr als nur eine Standardlösung umzusetzen.

Was wir bieten

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Erfahrung mit TYPO3 und Expertise im öffentlichen Sektor

GSB v11 basiert auf TYPO3 – und genau darauf sind wir seit Jahren spezialisiert. Als zertifiziertes TYPO3-Team setzen wir komplexe Anforderungen schnell, zuverlässig und nach allen geltenden Standards um. Wir wissen, worauf es in Projekten mit öffentlichen Auftraggebern ankommt – von der Barrierefreiheit über Datenschutz bis zu Abstimmungen mit dem ITZBund
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Self-hosted oder zentral – wir kennen beide Welten

Egal ob Sie den GSB über das zentrale Hosting des ITZBund nutzen oder eine eigene Self-hosted-Lösung brauchen: Wir sorgen dafür, dass alles läuft. Unsere Entwickler:innen arbeiten sich nicht erst ein – sie liefern direkt.
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Modulentwicklung, Templates & BITV-Checks

Wir erstellen individuelle Module, entwickeln wiederverwendbare Templates und prüfen alle Komponenten auf Barrierefreiheit nach BITV 2.0. Unsere Umsetzung orientiert sich an der Standardisierung im GSB- Ökosystem – für nachhaltige Erweiterbarkeit.
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Beratung, die weiterdenkt

Sie brauchen mehr als reine Umsetzung? Wir beraten Sie strategisch: Passt GSB v11 zu Ihnen? Wie gelingt die Migration? Welche Anforderungen sollten Sie intern klären, bevor es losgeht? Wir sprechen Klartext – und bringen Ihre Projektziele zuverlässig ins Ziel.

Ihre Ansprechpartner für GSB-Projekte

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Reinhard Dassel
Reinhard Dassel
Projektleiter
Kurz erklärt

GSB 11 in Kürze

Worauf basiert der GSB 11?

Auf TYPO3. Die erste Fassung erschien am 4. Juni 2024, der Quellcode steht unter der GPL auf openCode bereit. Damit ist die Lösung, die der Bund seinen Behörden für Webauftritte zur Verfügung stellt, selbst ein TYPO3.

Wir sind noch auf GSB 7. Wie lange haben wir Zeit?

Der Support für GSB 7 ist bis Mitte 2028 zugesichert. Die Vorgängerversionen basieren auf einem kommerziellen CMS der CoreMedia GmbH, nicht auf TYPO3 — der Umstieg ist deshalb ein Technologiewechsel und kein Versionssprung.

 

Ist der Umstieg auf GSB 11 ein Upgrade?

Nein, es ist ein Neuaufbau. Zwischen den Datenmodellen der Vorgängerversionen und TYPO3 gibt es kaum Anschluss. Informationsarchitektur, Medienbestände und die Schnittstellen zu Fachverfahren müssen neu geplant werden. Der Aufwand dafür bestimmt den Zeitplan, nicht die Lizenzfrage.

Können wir GSB 11 selbst betreiben?

Der Quellcode steht als Open Source auf openCode und ist damit nicht auf das zentrale Hosting des ITZBund beschränkt. Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von Ihren Betriebsvorgaben ab — wir beraten dazu ergebnisoffen.

Brauchen wir überhaupt den GSB, oder reicht TYPO3?

Der GSB bringt fertige Templates und den Styleguide des Bundes mit. Wer daran gebunden ist, spart damit Zeit. Wer nicht daran gebunden ist, ist mit einer eigenen TYPO3-Lösung freier in Gestaltung und Funktionsumfang. Diese Frage sollte vor der Ausschreibung geklärt sein, nicht danach.

Was ist aus GSB 10 geworden?

Die Entwicklung wurde im Juni 2023 eingestellt, der Support für die gehosteten Auftritte lief Ende 2025 aus. GSB 10 war eine quelloffene Eigenentwicklung auf Java-Basis. Die Erfahrung daraus prägt den heutigen Weg: Souveränität entsteht nicht durch Eigenentwicklung, sondern durch ein Ökosystem aus Community, Dienstleistern und verfügbarem Personal.

Open Source in der öffentlichen Verwaltung: Rechtsrahmen, Diskussionsstand und die Rolle von TYPO3

Kein CMS-Gesetz, sondern ein Regelgeflecht

Keine Norm verpflichtet deutsche Behörden, TYPO3 zu verwenden. Es gibt aber eine Reihe von Vorgaben, die den Spielraum bei der Entscheidung stark einschränken. Die wichtigste Vorschrift ist § 16a EGovG. Sie wurde durch das OZG-Änderungsgesetz vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245) eingefügt und gilt seit dem 24. Juli 2024.

Die Behörden des Bundes sollen offene Standards verwenden. Bei neuer Software sollen sie zuerst Open-Source-Software kaufen, bevor sie Software nehmen, deren Quellcode nicht öffentlich zugänglich ist oder deren Lizenz die Nutzung, Weitergabe und Änderung einschränkt.

Juristisch ist das eine Soll-Vorschrift. Im Regelfall ist sie bindend, eine Abweichung muss begründet werden. Es gibt aber keinen Sanktionsmechanismus. Sie wirkt über die Dokumentationspflicht in der Beschaffung, nicht über Zwang. Und sie gilt für den Bund, nicht für die Länder.

Daneben stehen die funktionalen Treiber. OZG und OZG-ÄndG verlangen die elektronische Bereitstellung von Verwaltungsleistungen. Das EGovG fordert die elektronische Kommunikation. § 12a BGG in Verbindung mit der BITV 2.0 verlangt Barrierefreiheit, technisch konkretisiert über EN 301 549 und damit WCAG 2.1 AA. Letzteres ist der Punkt, an dem ein CMS real gemessen wird. Kontrollierbares Markup, Fokusreihenfolge, Sprachauszeichnung, Formularsemantik, barrierefreie Dokumentenausleitung.


Vergaberecht: von der Grauzone zur belastbaren Grundlage

Lange war die Unsicherheit im Vergaberecht das praktische Hindernis. Oberhalb der EU-Schwellenwerte gilt Produktneutralität (§ 31 Abs. 6 VgV). Wer die Leistungsbeschreibung auf Open Source verengt, schränkt zunächst den Wettbewerb ein.

Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das heise online im Juli 2026 auswertete, stellt klar: Eine Beschränkung auf OSS ist nicht generell unzulässig. Sie ist erlaubt, wenn objektive, auftragsbezogene Gründe wie IT-Sicherheit, Interoperabilität oder Weiterentwicklungsfähigkeit vorliegen. Unterhalb der Schwellenwerte kann das Haushaltsrecht eine OSS-Präferenz sogar nahelegen, weil wiederkehrende Lizenzkosten wegfallen. Das Gutachten weist außerdem auf EuGH-Rechtsprechung gegen künstliche Herstellerabhängigkeit hin. Folgeaufträge dürfen nicht ohne Weiteres freihändig an den Originalhersteller gehen.

Vertraglich ist der Schritt schon gemacht. Der IT-Planungsrat hat auf seiner 48. Sitzung am 26. November 2025 acht EVB-IT-Vertragstypen überarbeitet. Beim EVB-IT Erstellung ist es seitdem üblich, dass Entwicklung und Bereitstellung als Open Source erfolgen, einschließlich Veröffentlichung auf openCode und SBOM-Anforderung. Das Vergabebeschleunigungsgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 137) gilt seit dem 1. Juli 2026 und macht die Verfahren einfacher.


Der Weg zum GSB 11

Der Government Site Builder wurde 2003 im Rahmen von BundOnline 2005 entwickelt. Technisch basierte es auf dem proprietären CoreMedia-CMS auf Java. Die Versionen 1 bis 7 wurden über mehr als zehn Jahre zum Standard des Bundes. Ihr Support läuft noch bis Mitte 2028. Zum

  1. Januar 2016 übernahm das ITZBund die Zuständigkeit.

2018 folgte mit GSB 10 der erste Versuch, Souveränität zu erreichen — veröffentlicht am 29. Juni 2018, eine quelloffene Eigenentwicklung, weiterhin auf Java-Basis. Das Scheitern lag nicht an der Lizenz. Als Gründe gelten die Komplexität des Systems, geringe Akzeptanz bei Redakteuren und eine kaum vorhandene Entwickler-Community außerhalb des Bundes. Die Weiterentwicklung wurde im Juni 2023 gestoppt, der Hosting-Support endete am 31. Dezember 2025.

GSB 11 erschien am 4. Juni 2024 mit Version 11.1.3.0 auf Basis von TYPO3 12 LTS. Der Quellcode steht unter GPL-3.0-or-later auf openCode und ist damit auch außerhalb der Bundesverwaltung lizenzfrei nutzbar. Der GSB ist bei 85 Behörden und 275 Websites im Einsatz; der Rollout auf GSB 11 umfasst laut heise rund 550 Auftritte.

Die Erkenntnis aus GSB 10 bestimmt die Entscheidung. Souveränität entsteht nicht durch eigene Entwicklung. Sie entsteht durch ein stabiles Ökosystem aus Community, Dienstleistern und verfügbarem Personal.


Warum TYPO3

Die Wahl folgt weniger einem Feature-Vergleich als einer Betriebs- und Beschaffungslogik:

  • Planbare LTS-Zyklen mit mehrjährigem Support und anschließendem ELTS-Angebot. Kompatibel mit Haushalts- und Migrationsplanung.
  • Klassischer PHP-Stack mit MariaDB oder PostgreSQL. Betrieb vor Ort und in Containern möglich, ohne Cloud-Pflicht. Im BSI-Grundschutz klar darstellbar.
  • Mandanten- und Mehrsprachigkeit stehen im Mittelpunkt. Dazu gehören Site-Handling und Sprach-Fallbacks. Ein Rechtemodell reicht bis auf Seiten- und Feldebene. Workspaces und Freigabe-Workflows kommen hinzu. Das zeigt Zuständigkeitsschnitte in Ressorts, Referaten und Außenstellen direkt.
  • Erweiterung über dokumentierte Extension-API und Site Packages statt Core-Forks. Das ist nötig, damit Anpassungen weiter nutzbar und bei Updates verwendbar bleiben.
  • Volle Kontrolle über das Markup in Fluid-Templates, ohne automatisch erzeugtes Markup, das man nicht anpassen kann. Für die BITV-2.0-Konformität ist das der wichtigste Punkt. GSB bringt fertige Templates und den Styleguide des Bundes mit.
  • Im DACH-Raum gibt es viele Dienstleister. Das sorgt bei Vergaben für echten Wettbewerb. Ein Anbieterwechsel ist möglich, ohne die Plattform zu wechseln.

Lizenzkosten fallen weg. Betriebskosten bleiben. Migration, Hosting, Schulung und Sicherheitsupdates bestehen weiterhin vollständig.


Diskussionsstand

Die Debatte geht nicht mehr um das Grundsätzliche, sondern um die Umsetzung. Schleswig-Holstein hat knapp 80 Prozent der Arbeitsplätze der Landesverwaltung auf LibreOffice umgestellt und rechnet allein im kommenden Jahr mit über 15 Millionen Euro geringeren Lizenzkosten, bei einmaligen Investitionen von neun Millionen Euro im Jahr 2026. München hat nach dem LiMux-Rollback von 2017 im Mai 2026 Open Source wieder zur Regel gemacht. Im Bundestag steht Microsoft 365 auf über 10.000 Arbeitsplätzen zur Disposition.

Die Kritik richtet sich nicht so sehr gegen das Ziel, sondern gegen die Verwässerung. Die Open Source Business Alliance warnt beim Deutschland-Stack vor „Sovereignty Washing". Wer „europäische souveräne Anbieter" gleichwertig neben Open Source stellt, verzichtet auf die Überprüfbarkeit, die den Souveränitätsgewinn erst möglich macht. Das ZenDiS arbeitet seit einem Diskussionspapier vom März 2026 an messbaren Souveränitätskriterien.

Operativ liegt das Problem woanders. GSB-11-Migrationen sind keine Upgrades. Es handelt sich um komplette Neuaufbauten. Zwischen den Datenmodellen von GSB 7/10 und TYPO3 gibt es kaum Anschluss. Die Informationsarchitektur, die Medienbestände und die Fachverfahrensschnittstellen müssen neu geplant werden. Der Aufwand bestimmt die Geschwindigkeit. Nicht die Lizenzfrage.


Ausblick

Für TYPO3 ist die Lage damit denkbar günstig. Der Government Site Builder des Bundes liegt seit Version 11 als TYPO3-Distribution vor, veröffentlicht als Open Source auf openCode. Die Lösung, die der Bund seinen Behörden für Webauftritte bereitstellt, ist also selbst ein TYPO3. Für die Vorgängerversion GSB 7 auf CoreMedia-Basis ist der Support bis Mitte 2028 zugesichert — die Umstiege dorthin stehen also noch bevor.

Das eigentliche Risiko liegt dabei weder in der Lizenz noch in der Technik, sondern in der Kontinuität. GSB 10 führt das vor Augen: Die Entwicklung wurde im Juni 2023 eingestellt, der Support für die gehosteten Auftritte lief Ende 2025 aus. Eine Plattform trägt nur so weit, wie jemand sie über die Jahre weiterführt — durch Sicherheitsupdates, durch die Sprünge von einer LTS-Version zur nächsten, über Personalwechsel auf beiden Seiten hinweg.

Genau diese Aufgabe übernehmen Agenturen wie T3Macher. Wir betreuen TYPO3-Installationen über ihre gesamte Laufzeit: halten sie aktuell, führen sie durch die Upgrade-Zyklen und bleiben ansprechbar, wenn der Relaunch längst abgeschlossen ist. Die Entscheidung für Open Source ist damit keine Entscheidung dafür, alles selbst können zu müssen.

Stand: 15.09.2026
 

 

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